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PV-Info 11, November 2011, Seite 19

Golden Handshake: freiwillige Abfertigung oder Zahlung für den Verzicht auf Arbeitsleistung?

Mag. Martin Kuprian

In Zeiten der Diskussion über die Abschaffung steuerlicher Begünstigungen im Zusammenhang mit der vorzeitigen Beendigung von Dienstverhältnissen hat der VwGH im Erkenntnis vom , 2007/15/0231, für die Verrechnungspraxis interessante Aussagen getätigt.

Sachverhalt

Ausgangspunkt war, dass aufgrund eines Vorstandsbeschlusses ein Anstellungs- und Versorgungsvertrag eines Vorstandsmitglieds einvernehmlich gelöst werden sollte. Im Zuge der Auflösungsverhandlungen wurde vereinbart, dass ein Betrag von € 300.000,– zur Auszahlung gelangen soll; dieser wurde als freiwillige Abfertigung nach § 67 Abs 6 EStG besteuert.

Im Zuge einer GPLA teilte das Finanzamt diese Beurteilung nicht. Bei dem genannten Betrag handle es sich nicht um eine freiwillige Abfertigung, sondern um eine Zahlung, die dafür geleistet worden sei, das Vorstandsmitglied zur vorzeitigen Auflösung seines Dienstverhältnisses zu bewegen. Die Zahlung sei daher gemäß § 67 Abs 8 EStG zu versteuern.

S. 20Entscheidung des UFS

Der UFS teilte die Auffassung des Finanzamtes und führte in seiner Begründung aus, dass für ihn feststehe, dass die in der Auflösungsvereinbarung festgelegte Zahlung dem vom Finanzamt angenommenen Zweck gedient habe. Dafür sprächen ua folgende Überl...

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