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KV-Abschluss für Arbeiter und Angestellte der Metallindustrie
Mit Wirksamkeit ab werden die Ist-Löhne und Ist-Gehälter in der Metallindustrie durchschnittlich um 4,2 % (dh für die unteren Beschäftigungsgruppen um 4,4 %, für die höchsten Beschäftigungsgruppen um 3,8 %) angehoben .
Mindesterhöhung von € 80,– .
Im Rahmenrecht werden Regelungen zur Elternkarenz aufgenommen (Anrechnung von bis zu 16 Monaten einer Karenz, die mit (oder nach dem) beginnt, auf die Lohn- bzw Gehalts-Vorrückungszeit).