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Aktuelles aus der Personalverrechnung
Im Folgenden finden Sie aktuelle Informationen, die Sie eventuell für Ihre tägliche Arbeit in der Personalverrechnung benötigen, „kurz notiert“.
Sozialversicherung für Künstler
Das KünstlerInnensozialversicherungs-Strukturgesetz (KSV-SG), BGBl I 2010/92, ausgegeben am , tritt mit in Kraft und beinhaltet ua
die Einrichtung eines Servicezentrums bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft zur Unterstützung und Information aller Kunstschaffenden in Angelegenheiten der Sozialversicherung und angrenzender Rechtsgebiete und
die Möglichkeit der Ruhendmeldung der selbständigen künstlerischen Tätigkeit; Kunstschaffende sind dann für die Zeit des Ruhens von der Kranken- und Pensionsversicherung nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) ausgenommen und können – bei Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen – Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung in Anspruch nehmen. Die Wiederaufnahme der selbständigen künstlerischen Tätigkeit ist dem (auch schon bisher bestehenden) Fonds unverzüglich zu melden, der sodann die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft informiert.
BBG 2011: Änderungen beim Kilometergeld
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes (BBG) 2011 kommt ...