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PV-Info 12, Dezember 2011, Seite 27

Pensionsversicherungszeiten bei Verlust des Anspruchs auf Notstandshilfe

Dr. Andreas Gerhartl

Das AlVG räumt Arbeitsuchenden, die wegen zu hohen Einkommens des Partners keinen Anspruch auf Notstandshilfe haben, einen Pensionsversicherungsanspruch ein. Das ASVG schränkt diesen Anspruch allerdings auf Arbeitsuchende, die ab dem geboren sind, ein. Diese Einschränkung stand nunmehr vor dem VwGH auf dem Prüfstand ().

Anlassfall

Eine am geborene Arbeitslose erhielt wegen Anrechnung des Einkommens des Ehegatten keine Notstandshilfe. Mit Bescheid des AMS wurde ausgesprochen, dass die Arbeitslose auch keinen Anspruch auf Pensionsversicherung gemäß § 34 AlVG habe. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, diesen Anspruch hätten nur Personen, die nach dem geboren sind. Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an den VwGH erhoben; die Arbeitslose machte dabei geltend, sie würde dadurch in ihrem Recht auf Pensionsversicherungsanspruch gemäß § 34 AlVG verletzt.

S. 28Rechtslage

Das Einkommen des Ehegatten bzw Lebensgefährten ist für den Anspruch auf Notstandshilfe (anders als beim Arbeitslosengeld) zu berücksichtigen . Überschreitet das Partnereinkommen die festgelegten Freibeträge, kann dies daher zur Verneinung einer Notlage und somit zum Entfall des Anspruchs auf Notstandshilfe führ...

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