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Pendlerpauschale – UFS bestätigt zumutbare Wegzeit von 1,5 Stunden im Nahbereich
Das Pendlerpauschale ist in letzter Zeit häufiger Anlass für Auseinandersetzungen des Steuerpflichtigen mit der Finanzverwaltung geworden. Dabei bildet immer wieder die Frage der Zu- oder Unzumutbarkeit der Benützung von Massenverkehrsmitteln den Stein des Anstoßes. In seiner Entscheidung vom , RV/2416-W/11, hatte der UFS die Unzumutbarkeit im Nahbereich zu beurteilen.
Wann liegt Unzumutbarkeit vor?
Nach § 16 Abs 1 Z 6 lit a EStG sind die Ausgaben für den Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei einer einfachen Fahrstrecke bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Ein darüber hinausgehendes Pendlerpauschale kann nur dann geltend gemacht werden, wenn im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrstrecke unzumutbar ist (§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG).
„Unzumutbarkeit “ liegt, wie der UFS in seiner Entscheidung vom , RV/2416-W/11, ausführt, im Nahbereich von 25 km erst dann vor, wenn die Wegzeit für die einfache Fahrt eineinhalb Stunden überschreitet (vgl Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage 621 BlgNR 17. GP, 75). Dieser Maßstab findet sich auch in der Literatur (vgl etwa Doralt , EStG, § 16 Tz 1...