Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Erweiterung der VO (EG) 883/2004 auf Drittstaatsangehörige
Durch die neue Verordnung (VO) (EU) 1231/2010 wurde mit Wirkung von der persönliche Geltungsbereich der seit geltenden VO (EG) 883/2004 (überwiegend) auch auf Drittstaatsangehörige ausgedehnt. Im Folgenden finden Sie Details zum nunmehrigen Geltungsbereich der EU-Sozialrechtsverordnungen (zur Systematik der Zuteilung der Sozialversicherungszuständigkeit siehe PV-Info 4/2010, Seite 32 ff).
Die derzeit geltenden EU-Sozialrechtsverordnungen unterscheiden sich nicht nur hinsichtlich der Systematik der Zuteilung der Sozialversicherungszuständigkeit, sondern auch hinsichtlich des persönlichen Geltungsbereichs.
S. 29Persönlicher Anwendungsbereich
Der persönliche Anwendungsbereich der VO (EWG) 1408/71 erstreckt sich auf alle erwerbstätigen (Arbeitnehmer, Selbständige, Studierende) Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten sowie deren Familienangehörige und Hinterbliebene, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft. Die VO (EWG) 1408/71 gilt aufgrund des EWR-Abkommens vom für alle Staatsbürger der EU- und EWR-Mitgliedstaaten und wurde durch das Abkommen mit der Schweiz (ABl Nr L 114 vom ) mit Wirkung von auch auf Schweizer Staatsbürger erweitert.
Die VO (EG) 883/2004 erstreckt sich auf alle versichert...