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Berufsschulbesuch nach beendeter Lehrzeit
Während des Lehrverhältnisses hat der Lehrberechtigte dem Lehrling die erforderliche Zeit für den Berufsschulbesuch unter Fortzahlung des Entgelts freizugeben. Für den Berufsschulbesuch nach Beendigung der Lehrzeit sieht das Berufsausbildungsgesetz (BAG) keine ausdrückliche Regelung vor. Muss die Zeit für den Schulbesuch freigegeben werden? Muss für diese Zeit das Entgelt fortgezahlt werden? Erstmals hat der OGH diesbezüglich Stellung genommen ().
Sachverhalt
Der Kläger konnte das Lehrverhältnis während der Lehrzeit nicht erfolgreich abschließen, da er eine Schulstufe wiederholen musste. Er wollte das letzte ausständige Schuljahr während seiner Behaltezeit absolvieren und teilte dies auch seinem ehemaligen Lehrberechtigten (= jetziger Dienstgeber) mit. Dieser verlangte für diese Zeit den Abschluss einer Karenzierungsvereinbarung, da er auf keinen Fall das Entgelt fortzahlen wollte. Der ehemalige Lehrling verweigerte jedoch den Abschluss dieser Vereinbarung und besuchte wie angekündigt die Berufsschule, woraufhin der Dienstgeber die Entlassung wegen unberechtigten Fernbleibens aussprach. Der Dienstnehmer klagte auf Kündigungsentschädigung (auch für die Zeit des Schulbesuchs). Alle ...