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Die neue BUAG-Zuschlagsverordnung
In BGBl II 2010/419, ausgegeben am , wurde die Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz betreffend die Lohnzuschläge für die Urlaubsregelung, Abfertigungsregelung und Winterfeiertagsregelung sowie die Nebenleistungen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG-Zuschlagsverordnung) kundgemacht. Die Verordnung ist mit in Kraft getreten.
BUAG-Novelle 2010
Mit der umfangreichen Novellierung des BUAG im Jahr 2010 kam es ua zur weitgehenden Angleichung des Urlaubssystems des BUAG an das allgemeine Urlaubsrecht (siehe PV-Info 9/2010, Seite 10) sowie zu einer Entlastung der Arbeitgeber durch eine Anhebung der Nebenkosten auf das tatsächliche Ausmaß (siehe PV-Info 10/2010, Seite 10; PV-Info 1/2011, Seite 17). Dadurch wurde auch eine Änderung der Zuschlagsberechnung im Sachbereich Urlaub notwendig.
Mit der BUAG-Zuschlagsverordnung werden alle Sachbereiche des BUAG zusammenfassend geregelt.
S. 17Zuschlag – Urlaub
Der Zuschlag zum Lohn, der gemäß BUAG zur Bestreitung des Aufwands der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) für den Sachbereich der Urlaubsregelung einschließlich der anteiligen Verwaltungskosten zu entrichten ist, bleibt gegenüber dem Vorjahr unverändert. Somit beträgt der Zuschlag
für eine Anwartschaftswoche das 11,85-Fache;
für Arbeitneh...