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PV-Info 3, März 2011, Seite 14

Vom Arbeitgeber übernommene Dienstnehmeranteile: Widerspruch zwischen LStR-Wartungserlass und Information zum KommStG

Wilfried Ortner

Übersteigt der Dienstnehmeranteil der Beiträge zur Sozialversicherung 20 % der Geldbezüge, hat der Dienstgeber den übersteigenden Teil zu übernehmen. Dieser Beitrag zeigt diesbezügliche Widersprüchlichkeiten bei der Ermittlung der Bemessungs- bzw Beitragsgrundlage auf.

Gesetzliche Grundlage

§ 53 Abs 1 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bestimmt:

„Der den Versicherten belastende Teil der allgemeinen Beiträge darf zusammen mit dem den Versicherten belastenden Teil des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung 20 % seiner Geldbezüge nicht übersteigen. Den Unterschiedsbetrag hat der Dienstgeber zu tragen.“

Information zum KommStG 1993

Rz 60 der Information des Bundesministeriums für Finanzen zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993 lautet:

„Von der Bemessungsgrundlage (zur Kommunalsteuer) sind ausgenommen (...)

  • Sozialversicherungsbeiträge des Dienstnehmers, die der Arbeitgeber auf Grund einer ihn selbst treffenden gesetzlichen Verpflichtung für den Dienstnehmer entrichtet (, zum Schlechtwetterentschädigungsbeitrag vgl Rz 67). Dies gilt auch für Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers, die der Arbeitgeber nach § 53 Abs 1 ASVG zu tragen hat (Sozialversicherungsanteil-Dienstnehmer übersteigt 20 % der Geldbezüge). (...)“

LStR-Wartun...

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