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LStR-Wartungserlass 2010: die wichtigsten Änderungen im Überblick
Durch den Lohnsteuerrichtlinien-(LStR-)Wartungserlass 2010 (Erlass vom , BMF-010222/0186-VI/7/2010) wurden, abgesehen von der Behandlung der sonstigen Bezüge (siehe PV-Info 2/2010, Seite 8 ff), die im Salzburger Steuerdialog 2010 geäußerten Ansichten in die LStR 2002 eingearbeitet und darüber hinaus noch einige für die Personalverrechnung relevante Themen aufge-griffen – im Folgenden finden Sie eine Übersicht.
Die LStR 2002 idF des Wartungserlasses 2010 sind ab generell anzuwenden. Dies gilt auch für Lohnsteuerprüfungen für vergangene Lohnzahlungszeiträume und offene Veranlagungsfälle (insbesondere Veranlagung 2010 oder bei Anträgen gemäß § 299 Bundesabgabenordnung [BAO]), es sei denn, für diese Zeiträume hatten andere Bestimmungen in Gesetzen oder Verordnungen oder günstigere Regelungen in den LStR Gültigkeit. Eine geänderte Rechtsansicht stellt keinen Wiederaufnahmegrund gemäß § 303 BAO dar.
Die personalverrechnungsrelevanten Änderungen im Überblick
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Stichwort | Inhalt | Fundstelle LStR 2002 |
---|---|---|
Montageprivileg (§ 3 Abs 1 Z 10 EStG) | Hinweis, dass § 3 Abs 1 Z 10 EStG vom VfGH mit
aufgehoben wurde. Anmerkung: Durch das Budgetbegleitgesetz (BBG) 2011 wurde eine Übergangsregelung für 2011 und 2012 geschaffen, die... |