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Checkliste Personalverrechnung März 2011
Übermittlung der Kommunalsteuererklärungen für das Jahr 2010 bis . Die Übermittlung hat elektronisch – außer bei Unzumutbarkeit – über FinanzOnline zu erfolgen. Nur wenn der Unternehmer über keinen Internetanschluss verfügt und er nicht zur elektronischen Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist (Vorjahresumsatz darf € 100.000,– nicht überstiegen haben), darf er die Kommunalsteuererklärung (weiterhin) in Papierform, in diesem Fall an jede einzelne Gemeinde, einreichen.
Übermittlung – entweder schriftlich oder über ein Online-Formular (www.wien.gv.at: Virtuelles Amt – Finanzielles & Förderungen – Dienstgeberabgabe) – der Wiener Dienstgeberabgabeerklärungen für das Jahr 2010 bis .