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Verfallsbestimmungen bei aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen – ein Beispiel aus dem KV für das Gastgewerbe
Die Frage, ob ein – meist ehemaliger – Arbeitnehmer noch Forderungen aus dem Dienstverhältnis stellen kann, wird in der Praxis meist erst im Anlassfall gestellt. Eine dazu ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Wien zum Kollektivvertrag (KV) für das Gastgewerbe zeigt diese Problematik im Zusammenhang mit aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen. Zudem macht die Entscheidung deutlich, wie weit der Arbeitgeber bereits bei Vertragsabschluss Einfluss auf die Verfalls- und Verjährungsfristen nehmen kann (OLG Wien , 10 Ra 163/08a, ARD 5985/5/2009).
Gastbeitrag von Mag. Elfriede Köck, Mag. Elfriede Köck ist hauptberuflich für das Personalwesen in einem Gastronomiebetrieb zuständig. Sie ist Leiterin der Personalverrechnungskurse und Mitglied der Prüfungskommission „Personalverrechnung“ am WIFI Wien.
S. 34Verfall von Lohnansprüchen bei mehreren aufeinanderfolgenden Dienstverhältnissen
Der KV für Arbeiter im Gastgewerbe sieht den Verfall von Lohnansprüchen nach Ablauf von vier Monaten ab Beendigung des Dienstverhältnisses vor.
Die Entscheidung des OLG Wien vom , 10 Ra 163/08a, befasst sich mit der ...