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Wie „kundenfreundlich“ erweisen sich außergewöhnliche Belastungen in Theorie und Praxis?
Zahlreiche Ungereimtheiten beschäftigen Kunden, Steuerberater und Mitarbeiter der Finanzverwaltung und des UFS
Im letzten Jahr finden sich rund 50 Beiträge zur außergewöhnlichen Belastung in der SWK, und die Suche nach UFS-Entscheidungen liefert sogar mehr als 500 Ergebnisse. Daraus kann man einerseits breites Interesse an der Thematik ableiten, andererseits aber wohl auch, dass zahlreiche Unklarheiten und Ungereimtheiten bestehen. Eine kleine Auswahl besonderer „Schmankerln“ wird im Folgenden dargestellt, in der Hoffnung, dass sowohl die Steuerpolitik als auch die Abgabenverwaltung diesbezüglich einmal nachbessern.
1. Anspruch oder Begünstigung?
Bereits bei dieser Kernfrage beginnen die Unklarheiten. Da der Gesetzgeber für die Einkommensbesteuerung grundsätzlich auf die Leistungsfähigkeit des Einzelnen abstellt, sollte man meinen, dass eine Beeinträchtigung dieser Leistungsfähigkeit durch eine außergewöhnliche Belastung einen Anspruch auf eine Minderung der Steuerlast vermittelt. § 34 EStG liest sich auch so: „ … so steht ihm (dem Steuerpflichtigen) jeweils ein Freibetrag zu“. Dennoch verstehen die Höchstgerichte die steuerliche Geltendmachung außergewöhnlicher Belastungen überwiegend als Begünstigung.
2. Ausgewählte Widersprüche
2.1. EStG und Verordnung
§ 35 EStG regelt die Sonderfälle außergewöhnlicher Belastungen...