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PV-Info 5, Mai 2010, Seite 19

Der elektronische Personalakt: Ist der Abschied von Papierakten rechtlich zulässig?

Ilse Forstner

Aufgrund der dynamischen Entwicklung der technischen Möglichkeiten werden elektronische Archivierungs- und Personalverwaltungsprogramme immer beliebter. Besonders für Großfirmen eignet sich der digitale Personalakt. Anstatt im Archiv nach einem Papierordner zu suchen, genügen wenige Klicks mit der Maus, um die entsprechenden Daten eines Mitarbeiters zu finden. Da der Personalakt ein wichtiges Element in der Personalverrechnung ist, dürfen bei der Einführung eines elektronischen Personalverwaltungssystems arbeitsrechtliche Aspekte nicht außer Acht gelassen werden. Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die wichtigsten arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

Gastbeitrag von Ilse Forstner, Ilse Forstner ist hauptberuflich für das gesamte Personalwesen in einem großen Immobilienunternehmen zuständig. Sie ist Fachvortragende auf dem Gebiet der „Personalverrechnung“ am WIFI Wien.

S. 201. Allgemeines Informationsrecht des Betriebsrats

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