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Elektronische Kommunikation mit dem AMS – Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld
Mit dem eAMS-Konto wurde eine neue Möglichkeit installiert, mit dem Arbeitsmarktservice (AMS) zu kommunizieren. Durch BGBl I 2010/5, ausgegeben am , wurde diese Möglichkeit auch in das Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) eingearbeitet (siehe bereits PV-Info 4/2010, Seite 6). Die gesetzlichen Änderungen treten mit in Kraft.
Sicheres elektronisches Konto
Das sicherere elektronische Konto (eAMS-Konto) verschafft Personen oder Unternehmen einen direkten Zugang zu Daten, die im AMS vorgemerkt sind. Es ermöglicht die Einsichtnahme in die eigenen Daten und – unter Verwendung der zur Verfügung stehenden Services – das Einbringen von Anträgen an das AMS sowie die Durchführung von Erledigungen (zB Änderung eigener Daten). Unternehmer können mithilfe des eAMS-Kontos beispielsweise folgende Aktivitäten ausführen:
Aktivierung freigeschalteter Stellenprofile;
Abrufen von Information, welche Bewerber sich für von ihnen angebotene Stellen interessieren;
Beantragung von Förderungen und Nachvollziehen der Förderfallabwicklung.
Personen, die ein eAMS-Konto beantragen, müssen über einen Wohnsitz und eine Sozialversicherungsnummer in Österreich verfügen. Dabei ist es unerheblich, ob der Betreffende e...