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Verordnung zur Winterfeiertagsregelung 2010 nach dem BUAG
Mit Verordnung des BMASK, BGBl II 2010/114, ausgegeben am , wird festgelegt, dass der Zuschlag zum Lohn nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) für den Sachbereich der Winterfeiertagsregelung gegenüber dem Vorjahr unverändert bleibt. Somit beträgt der Zuschlag für die Zuschlagszeiträume 04/2010 bis 11/2010 für eine Anwartschaftswoche (Beschäftigungswoche) das 1,2-Fache des um 20 % erhöhten kollektivvertraglichen Stundenlohns gemäß § 21a Abs 3 und 4 BUAG.
Die Berechnungsformel lautet: (KV-Lohn + 20 %) x 1,2
Rudolf Grafeneder