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Neue EU-Sozialrechtsverordnung VO (EG) 883/2004: Formular A 1 – Bescheinigung der Sozialversicherungszuständigkeit
Das neue Formular A 1, das sowohl das Formular E 101 als auch das Formular E 102 ablöst, ist nunmehr auch in deutscher Version verfügbar. Zu den Änderungen im Detail siehe PV-Info 4/2010, Seite 32 ff.
Die entsprechenden Sachverhalte, also zB
Entsendung - 3.1 Entsandte/r Arbeitnehmer/in,
mehrfache Erwerbstätigkeit – 3.2. Arbeitnehmer/in arbeitet in zwei oder mehr Staaten,
Ausnahmegenehmigung iSd Art 16 der VO (EG) 883/2004 – 3.10. Ausnahmevereinbarung,
auf deren Basis der Herkunftsstaat (weiterhin) sozialversicherungszuständig ist, sind auf Seite 2 des Formulars anzugeben.
"Formular A 1 – Bescheinigung der Sozialversicherungszuständigkeit"