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PV-Info 8, August 2010, Seite 35

Fehlender Abfertigungsanspruch bei „Unterbrechung“ des Dienstverhältnisses durch Mutterschaftskarenz?

Mag. Judith Morgenstern

Der OGH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob die Inanspruchnahme von Mutterschaftskarenz zu einer Unterbrechung des Dienstverhältnisses gemäß § 23a Abs 3 Angestelltengesetz (AngG) führt und insofern die Anwartschaft für die Abfertigung „alt“ im Ausmaß des dreifachen Monatsentgelts (bzw des eineinhalbfachen Monatsentgelts infolge Mutterschaftsaustrittes gemäß § 23a Abs 3 AngG) nach Vollendung des fünften Dienstjahres nicht erreicht ist ().

Sachverhalt

Der Entscheidung des OGH lag ein nicht untypischer Verlauf eines Dienstverhältnisses zugrunde, in dem die Angestellte nach Geburt von zwei Kindern im Anschluss an das jeweilige Beschäftigungsverbot nach der Entbindung („Mutterschutzfrist“) im Ausmaß von jeweils rund einem Jahr Mutterschaftskarenz konsumierte. Das Dienstverhältnis wurde insofern durch die gesetzlichen Karenzurlaube „unterbrochen“.

S. 36Bei Berücksichtigung bzw Zusammenrechnung der aktiven Beschäftigungszeiten der Angestellten (dh jene Zeiten, in denen sie tatsächlich Arbeitsleistungen erbracht hat) ergab sich ein Dienstverhältnis in der Dauer von mehr als fünf Jahren.

Der Arbeitgeber brachte im Gerichtsverfahren vor, dass für den gesetzlichen Abfertigungsanspruch inf...

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