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PV-Info 8, August 2010, Seite 23

Arbeitsrechtliche Abgrenzung zwischen Arbeitern und Angestellten

Dr. Thomas Rauch

Mit dem Arbeitsrechtsänderungsgesetz 2000 wurden einige Gleichstellungen von Arbeitern und Angestellten vorgenommen. Dennoch ist die Unterscheidung nach wie vor von erheblicher Bedeutung (siehe auch Rauch, Einheitlicher Arbeitnehmerbegriff, ASoK 2007, Seite 268 ff), und auch die Rechtsprechung befasst sich immer wieder mit strittigen Fällen.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch

Unterschiede

Die derzeit geltenden Unterschiede betreffen vor allem folgende Bereiche:

  • unterschiedliche Regelungen zur Kündigung und zur Entlassung,

  • verschiedene Kollektivverträge,

  • abweichende Bestimmungen zum Krankenstand und zu den persönlichen Dienstverhinderungsgründen und

  • Zuordnung zur Gruppe der Arbeiter oder der Angestellten nach dem Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) bzw zum Zuständigkeitsbereich des Arbeiter- bzw des Angestelltenbetriebsrats.

S. 24Abgrenzungskriterien für Angestelltentätigkeit

Der Begriff des „Angestellten“ ist in § 1 Abs 1 Angestelltengesetz (AngG) definiert. Demnach ist ein Angestellter, wer im Geschäftsbetrieb eines Kaufmanns vorwiegend zur Leistung kaufmännischer oder höherer nicht kaufmännischer oder zu Kanzleiarbeiten angestellt ist. Treffen diese Kriterien nich...

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