Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
PV-Info 8, August 2010, Seite 15

Auswahl an Entscheidungen zur abgabenrechtlichen Einordnung von Vertragsverhältnissen

Hannelore Ortner

Dienstverhältnis für „Logistikkoordination“

Gemäß § 4 Abs 2 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) ist Dienstnehmer im Sinn des ASVG, wer in einem Verhältnis persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegen Entgelt beschäftigt wird; hiezu gehören auch Personen, bei deren Beschäftigung die Merkmale persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit gegenüber den Merkmalen selbständiger Ausübung der Erwerbstätigkeit überwiegen. Grundvoraussetzung für die Annahme persönlicher Abhängigkeit ist die persönliche Arbeitspflicht. Fehlt sie, liegt ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nicht vor.

Im vorliegenden Fall verwies der Dienstgeber als Beschwerdeführer in diesem Zusammenhang auf das vertraglich vereinbarte generelle und umfassende jederzeitige Vertretungsrecht. Diesem Vorbringen wurde entgegengehalten, dass schon das Vorliegen von Zutrittsbeschränkungen, aber auch die Verpflichtung zur Geheimhaltung firmeninterner Informationen und Unterlagen ein generelles Vertretungsrecht ausschließt. Somit liegen Indizien gegen die generelle Vertretungsmöglichkeit und für die persönliche Abhängigkeit vor.

Bei der Beurteilung der Frage, ob ein Dienstverhältnis im Sinne des § 4 Abs 2 ASVG vorgelegen ist, wird nicht auf die schriftlichen Verträge, s...

Daten werden geladen...