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PV-Info 8, August 2010, Seite 5

Mindestsicherung im Nationalrat beschlossen

Andreas Gerhartl

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung wurde am im Nationalrat beschlossen und soll die unterschiedlichen Sozialhilfegesetze der jeweiligen Bundesländer ablösen. Die Neuregelung beinhaltet folgende Eckpunkte:

  • Das Bestehen eines Anspruchs setzt die Berechtigung zum Aufenthalt im Inland und grundsätzlich auch die Bereitschaft zum Einsatz der eigenen Arbeitskraft voraus.

  • Die Höhe der Mindestleistung ist an den Ausgleichszulagenrichtsatz gekoppelt und beträgt im Jahr 2010 monatlich € 744,– für Alleinstehende und € 1.116,– für Paare.

  • Eigenes Einkommen und Vermögen und Leistungen Dritter sind grundsätzlich auf die Höhe der Leistung anzurechnen.

  • Leistungsbezieher, die wieder eine Arbeit aufgenommen haben, sind nicht zum Rückersatz der erhaltenen Leistung verpflichtet.

Die Mindestsicherung basiert auf einer Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern und muss in weiterer Folge (erst) durch Erlassung von Landesgesetzen umgesetzt werden. Ein (wie von der Bundesregierung geplantes) Inkrafttreten am erscheint (daher) derzeit lediglich in Wien, Niederösterreich und Salzburg gesichert.

Andreas Gerhartl

Andreas Gerhartl
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