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Sozialversicherungsabkommen – Systematik und Unterschiede zu den EU-Sozialrechtsverordnungen
Neben den EU-Sozialrechtsverordnungen hat Österreich mit einer Reihe von (Nachbar-)Staaten Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen) abgeschlossen, die die Mobilität (österreichischer) Dienstnehmer unter Aufrechthaltung des Sozialversicherungsschutzes in Österreich unterstützen. Jüngstes Beispiel ist jenes mit der Republik Korea (mit in Kraft getreten, BGBl III 2010/83, ausgegeben am ). Im Folgenden finden Sie einen Überblick über die anzuwendenden Rechtsvorschriften mit Hinweisen auf die Unterschiede zu den EU-Sozialrechtsverordnungen.
Stufenbau der Rechtsordnung
Um einen (vorübergehenden) Einsatz eines Dienstnehmers im Ausland sozialversicherungsrechtlich beurteilen zu können, ist als erster Schritt die Wahl der anzuwendenden Rechtsnorm zu treffen. Bei der Auswahl der Rechtsnorm ist zwingend folgende Reihenfolge einzuhalten (Stufenbau der Rechtsordnung):
Unionsrecht: Verordnung (VO) (EWG) 1408/71 bzw VO (EG) 883/2004.
Bilaterale Sozialversicherungsabkommen (SV-Abkommen).
Nationale Gesetze (vorrangig das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz [ASVG]).
Welche Rechtsnorm tatsächlich zur Anwendung kommt, ist jeweils abhängig von dem Staat, in dem der Dienstnehmer (vorübergehend) eingesetzt w...