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Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr an den Familienwohnsitz bei langen Tagesarbeitszeiten
Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) nimmt in der Entscheidung vom , RV/3600-W/09, zur Frage der Unzumutbarkeit der täglichen Heimfahrt Stellung. Die Bedeutung dieser Entscheidung liegt vor allem in der Einbeziehung der langen Tagesarbeitszeit als wesentlicher Faktor.
Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung
Die steuerliche Anerkennung von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung iSd § 16 Abs 1 Einkommensteuergesetz (EStG) setzt voraus, dass derartige Aufwendungen so lange durch die Erwerbstätigkeit veranlasst gelten, als dem Erwerbstätigen eine Wohnsitzverlegung in übliche Entfernung vom Ort der Erwerbstätigkeit nicht zugemutet werden kann (Rz 341 ff Lohnsteuerrichtlinien [LStR] 2002). Eine Unzumutbarkeit der Verlegung des Familienwohnsitzes ist zB in folgenden Fällen gegeben:
Ständig wechselnde Arbeitsstätte: Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn eine häufige Abberufung zu entsprechend weit entfernten Arbeitsstellen gegeben ist.
Wenn von vornherein mit Gewissheit anzunehmen ist, dass die auswärtige Tätigkeit mit vier bis fünf Jahren befristet ist.
Wenn der Ehegatte des Steuerpflichtigen am Ort des Familienwohnsitzes eine Erwerbstätigkeit ausübt. Die Einkünfte am Familienwohnsitz müssen ein Zehntel der – aktiven – E...