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Begünstigte Besteuerung der Abfertigung bei Änderungskündigung gefährdet?
Laut Entscheidung des Unabhängigen Finanzsenats Graz sind kein beendetes und ein neu eingegangenes Dienstverhältnis anzunehmen, wenn die unmittelbare, im Wesentlichen unveränderte Fortsetzung des ersten Dienstverhältnisses schon bei seiner Beendigung in Aussicht genommen wurde. Eine in diesem Rahmen ausbezahlte Abfertigung kann nicht steuerbegünstigt abgerechnet werden. Eine Verfassungsgerichtshofsbeschwerde wurde eingebracht (-G/06).
Gastbeitrag von Dr. Bettina Kriegleder, LL.M.Dr., Bettina Kriegleder, LL.M., ist Steuerberaterin bei LeitnerLeitner in Linz.
Abfertigungszahlung bei Änderungskündigung
Zahlt der Arbeitgeber bei Auflösung des Dienstverhältnisses eine gesetzliche Abfertigung an den Arbeitnehmer, so kann diese gemäß § 67 Abs 3 Einkommensteuergesetz (EStG) mit einem Fixsteuersatz von 6 % (oder nach der Vervielfachermethode) begünstigt besteuert werden. S. 30Die Finanzämter gewährten bisher die begünstigte Besteuerung, soweit den Lohnsteuerrichtlinien (LStR) 2002 (Rz 1070 und 1070a LStR) auch Rechnung getragen wurde. Demnach ist die 6%ige Besteuerung (oder die Besteuerung nach der Vervielfachermethod...