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PV-Info 6, Juni 2010, Seite 17

Einzelfälle zum Sachbezug bei Privatnutzung eines Firmenfahrzeugs

Mag. Monika Lehner

Die NÖ Gebietskrankenkasse (GKK) hat in NÖDIS Nr 4/April 2010 klargestellt, wie Rückzahlungen von Kostenbeiträgen bei Ausscheiden des Arbeitnehmers und die Aufteilung des Sachbezugs bei „Fahrgemeinschaften“ zu beurteilen sind.

Gastbeitrag von Monika Lehner, Mag. Monika Lehner ist Steuerberaterin bei LeitnerLeitner in Linz.

Firmenfahrzeug für Privatfahrten

Wird dem Arbeitnehmer ein firmeneigenes Fahrzeug auch für Privatfahrten zur Verfügung gestellt, so stellt dies einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der in Form eines Sachbezugs entsprechend zu berücksichtigen ist. Bemessungsgrundlage für die Ermittlung des Sachbezugs sind grundsätzlich 1,5 % der Anschaffungskosten des Fahrzeugs, höchstens jedoch € 600,– pro Monat. Betragen die Privatfahrten im Durchschnitt eines Jahres nicht mehr als 500 km, so sind 50 % des ermittelten Sachbezugswerts, höchstens € 300,–, zu berücksichtigen. Das firmeneigene Fahrzeug kann auch für die Beförderung von Arbeitnehmern von der Wohnung zur Arbeitstätte und retour verwendet werden.

Weiters ist es möglich, dass der Arbeitnehmer im Zuge der Anschaffung eines firmenei...

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