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PV-Info 6, Juni 2010, Seite 9

Arbeitsrechtliche Auswirkungen der Insolvenzrechtsnovelle 2010

Mag. Andreas Gerhartl

Durch das Insolvenzrechtsänderungsgesetz 2010 soll das Insolvenzrecht umfassend novelliert werden. Das Gesetz hat nunmehr den Nationalrat passiert und soll mit in Kraft treten. Obwohl die Novelle hauptsächlich das Insolvenzverfahren betrifft, gibt es auch Querverbindungen zum Arbeitsrecht. Die für die Praxis wichtigsten arbeitsrechtlichen „Schnittstellen“ werden in diesem Beitrag vorgestellt.

Zielsetzung der Novelle

Zweck der Novelle ist, Sanierungen – vor dem Hintergrund der Wirtschaftskrise – zu erleichtern. Dies soll durch Schaffung eines einheitlichen Insolvenzverfahrens (anstelle der bisherigen Unterscheidung zwischen Konkurs und Ausgleich) erreicht werden. Die bisherige Konkursordnung wird daher in „Insolvenzordnung“ umbenannt; die Ausgleichsordnung wird aufgehoben. Bei rechtzeitiger Vorlage eines Sanierungsplans wird das Verfahren künftig als Sanierungsverfahren, andernfalls als Konkursverfahren bezeichnet. Sofern der Schuldner bei Verfahrenseröffnung qualifizierte Unterlagen vorlegt (etwa einen Finanzplan) und im Sanierungsplan eine Quote von zumindest 30 % anbietet, soll ihm überdies die Eigenverwaltung unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters belassen werden. Somit gibt es nach der neuen Rechtslage nebe...

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