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SWK 8, 10. März 2012, Seite 448
ErbStG: Verzicht auf Pflichtteil
Verzichtet der Pflichtteilsgläubiger vor der Geltendmachung auf den Anspruch, kommt es zu keiner Erbschaftssteuerpflicht. – (§ 2 ErbStG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2008/16/0025)