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PV-Info 4, April 2010, Seite 22

Unterbrechung des Urlaubs wegen Erkrankung der Betreuungsperson?

Mag. Judith Morgenstern

Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit einer jüngst ergangenen Entscheidung, in welcher der Betriebsrat eines Unternehmens auf Feststellung klagte, dass auch die Erkrankung der Betreuungsperson, die das im gemeinsamen Haushalt lebende Kind betreut, den Urlaub des Arbeitnehmers in Analogie zu § 5 UrlG unterbreche ( ).

Vorauszuschicken ist, dass das Urlaubsgesetz (UrlG) in der gegenständlichen Entscheidung nicht unmittelbar anwendbar war, der OGH jedoch wegen der Ähnlichkeit der einschlägigen dienstrechtlichen S. 23Bestimmungen des Unternehmens mit den Regelungen des UrlG auf die dazu vorliegenden oberstgerichtlichen Entscheidungen zurückgegriffen hat.

Rechtsgrundlagen

§ 5 Abs 1 UrlG normiert, dass im Fall der Verunfallung oder Erkrankung eines Arbeitnehmers während des Urlaubs die auf die Werktage fallenden Tage der Erkrankung, an denen der Arbeitnehmer durch die Erkrankung arbeitsunfähig war, auf das Urlaubsmaß nicht angerechnet werden, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage gedauert hat. Gemäß § 5 Abs 3 UrlG hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber diese mindestens dreitägige Erkrankung unverzüglich mitzuteilen. Ist dies aus Gründen, die der Arbeitnehmer nicht zu vertreten hat, nicht möglich, so gilt die...

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