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PV-Info 3, März 2010, Seite 27

Urlaubsanspruch während der Freizeitphase einer geblockten Altersteilzeit

Dr. Thomas Rauch

Entgegen den Unterinstanzen hat der Oberste Gerichtshof () jüngst entschieden, dass bei Urlaubsverbrauch in der Arbeitsphase eines geblockten Altersteilzeitmodells mit jedem Urlaubstag auch vorweg ein Urlaubstag der Freizeitphase konsumiert wird. Zu den Details siehe im Folgenden.

Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 8. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.

Allgemeines

Seit besteht die Möglichkeit, bei Abschluss einer Altersteilzeitvereinbarung nach § 27 Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG) beim Arbeitsmarktservice (AMS) eine Förderung zu beantragen. Je nach dem Zeitpunkt des Beginns der Altersteilzeit gelten unterschiedliche rechtliche Grundlagen (bis , ab 1. 1. 2004, ab ).

Jedenfalls zulässig ist eine Blockvariante, bei der zunächst voll weitergearbeitet wird und anschließend bis zum Ende der Altersteilzeit eine Freizeitphase konsumiert wird, um das während der Arbeitsphase...

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