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PV-Info 3, März 2010, Seite 15

Neuerlich zahlreiche Klarstellungen im Fragen-Antworten-Katalog zum BMSVG

Mag. Monika Kunesch

Der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger (HVSV) hat mit Jahresende 2009 neuerlich – zu den letzten Ergänzungen siehe ausführlich PV-Info 1/2009 sowie 3/2009, 5/2009 und 6/2009 – seinen Fragen-Antworten-Katalog zur Abfertigung neu angepasst und den Katalog durch praxisnahe Beispiele ergänzt und damit viele Zweifelsfragen zur praktischen Umsetzung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes (BMSVG) beantwortet. Bei diesem Katalog handelt es sich um die Aufarbeitung der paragrafenbezogenen Bestimmungen des BMSVG anhand von praktischen Fallbeispielen und der gezielten Beantwortung konkret gestellter Fragen. Im Folgenden finden Sie die aktualisierten (Stand: ) und für Personalverrechner interessanten Fragen. Der gesamte Fragen-Antworten-Katalog kann unter http://www.sozialversicherung.at (Pfad: Dienstgeber/ Grundlagen A – Z/Betriebliche Vorsorge) abgerufen werden.

Beginn der BV-Beitragspflicht

Der Dienstgeber hat für den Dienstnehmer ab Beginn des Dienstverhältnisses Beiträge zur Betrieblichen Vorsorge (BV) zu leisten, wobei der erste Monat beitragsfrei ist. Grundsätzlich ist der gleiche Tag des nächsten Monats der Beginn der BV-Beitragspflicht.

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