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SWK 8, 10. März 2012, Seite 438

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Austritt der Komplementär-GmbH aus der KG mit Anwachsung nach § 142 UGB

UmS 187/8/12: Die AB-Holding-GmbH & Co KG ist 100%ige Kommanditistin der CD-GmbH & Co KG, wobei bei beiden Kommanditgesellschaften die A-GmbH Komplementärin und Arbeitsgesellschafterin ist. Alle Gesellschaften sind im Inland ansässig. Das Vermögen der CD-GmbH & Co KG soll durch Austritt der Komplementärin gemäß § 142 UGB auf die AB-Holding GmbH & Co KG übergehen. Ist für diesen Vorgang ein Zusammenschluss nach Art. IV UmgrStG erforderlich?

Antwort: Nein. Der Austritt des vorletzten Gesellschafters einer Personengesellschaft beendet diese; das Vermögen wächst dem letzten Gesellschafter nach § 142 UGB am Tag der Protokollierung im Wege der Gesamtrechtsnachfolge zu. Der Austritt der A‑GmbH ist steuerlich kein Realisierungstatbestand (eine seinerzeitige Zweifelsfrage betraf die Übernahme eines Teilbetriebs durch die Oberpersonengesellschaft als Anwendungsfall des Art. IV UmgrStG [URS 1023], eine weitere die Übertragung des 100%-Mitunternehmeranteils auf die Oberpersonengesellschaft [URS 584]).

Davon abgesehen ist in dem Vorgang dem Grunde nach kein Zusammenschluss i. S. d. Art. IV UmgrStG zu erblicken. Es gibt keinen Übertragenden, sondern nur einen Ausscheidenden ...

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