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PV-Info 2, Februar 2010, Seite 25

Änderung der steuerrechtlichen Behandlung von Fahrtkosten

Wilfried Ortner

Der LStR-Wartungserlass 2009 (Erlass vom , BMF-010222/0217-VI/7/2009) hat eine gegenüber dem Salzburger Steuerdialog 2009 geänderte Rechtsansicht bezüglich der steuerrechtlichen Behandlung von Fahrtkosten zum Inhalt.

Salzburger Steuerdialog 2009

Laut Salzburger Steuerdialog war es die Strecke Wohnung – am weitesten entfernter Dienstort –Wohnung (laut Erlass der sog „Entfernungssockel“), für welche die Fahrtkosten bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls mit dem Pendlerpauschale abgegolten waren. Demnach waren die vom Arbeitgeber für diese Strecke bezahlten Fahrtkosten lohnsteuerpflichtig zu behandeln (vgl PV-Info 11/2009, Seite 14 ff).

S. 26LStR-Wartungserlass 2009

Laut LStR-Wartungserlass 2009 ist es die Strecke Wohnung – Hauptarbeitsstätte –Wohnung, für welche die Fahrtkosten bereits mit dem Verkehrsabsetzbetrag und gegebenenfalls mit dem Pendlerpauschale abgegolten sind.

Was ist eine „Hauptarbeitsstätte“?

Eine Hauptarbeitsstätte ist jene Arbeitsstätte, an welcher der Arbeitnehmer langfristig (in der Regel im Kalenderjahr) im Durchschnitt am häufigsten tätig wird. Ist die Hauptarbeitsstätte nicht eindeutig zu ermitteln, weil der Arbeitnehmer gleich oft an mehreren Arbeitsstätten tätig...

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