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PV-Info 11, November 2009, Seite 14

Der „Entfernungssockel“

Wilfried Ortner

In der Lohnsteuer-Ergebnisunterlage zum Salzburger Steuerdialog 2009 ( , 010222/0152-VI/7/2009) wurde der Begriff „Entfernungssockel“ kreiert. Was darunter zu verstehen und welche steuerliche Auswirkung damit verbunden ist, soll im Folgenden erklärt werden.

Erlass des BMF vom 6. 10. 2009, 010222/0152-VI/7/2009

Angenommener Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer hat drei Dienstorte.

Die Entfernung von der Wohnung

  • zum Dienstort 1 beträgt 20 km,

  • zum Dienstort 2 42 km und

  • zum Dienstort 3 50 km.

Der Arbeitnehmer fährt die Dienstorte unterschiedlich oft im Monat an; es kann auch vorkommen, dass er an einem Tag an zwei Dienstorten bzw an allen drei Dienstorten tätig wird.

Der Arbeitgeber zahlt für diese Fahrten das Kilometergeld. In diesem Zusammenhang ergeben sich folgende Fragen:

1. Welche Fahrten sind durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw das Pendlerpauschale abgedeckt?

Die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung, die der Arbeitnehmer von der Wohnung zum am weitesten entfernten Dienstort und retour zurücklegt, stellt den maßgeblichen Entfernungssockel dar. Dies unabhängig davon, ob für diese Strecke das Pendlerpauschale (wegen Überwiegens) tatsächlich in Anspruch genommen werden kann oder nicht.

Die Fahrten innerhalb...

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