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BMF-Information zu Änderungen in der Kommunalsteuer
Das abgelaufene Jahr 2009 und das neue Jahr 2010 haben einige Änderungen in der Kommunalsteuer mit sich gebracht. Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat zu den Neuerungen in der Kommunalsteuer in einer Information vom , BMF-010222/0243-VI/7/2009, Stellung genommen.
1. Kommunalsteuerpflicht für freie Dienstnehmer
Definition
Die Kommunalsteuerpflicht knüpft an die Definition des freien Dienstnehmers im Sinn des § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) an und umfasst vollversicherte und teilversicherte freie Dienstnehmer gleichermaßen.
Bemessungsgrundlage
Die Bemessungsgrundlage umfasst:
sämtliche Vergütungen , die der freie Dienstnehmer als Entgelt für seine Dienstleistungen aufgrund seines freien Dienstvertrags erhält. Da freie Dienstnehmer regelmäßig Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 22 Einkommensteuergesetz [EStG]) oder aus Gewerbebetrieb (§ 23 EStG) erzielen, finden die Bestimmungen des § 26 EStG, wonach ua Auslagenersätze und Reisekostenersätze nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (§ 25 EStG) gehören, auf freie Dienstnehmer keine Anwendung.
Daher gehören auch Auslagenersätze oder Reisekostenersätze (wie zB Kilometergelder, Diäten) zur Bemessungsgrundlage der Kommunalsteuer.
Der Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung mindert die Bemessungsgrun...