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Novelle zum Ausländerbeschäftigungsgesetz: Eingetragene Partner und Geduldete
Die dynamische Materie des Ausländerbeschäftigungsrechts wird häufig durch das Einströmen von Änderungen anderer rechtlicher Bestimmungen mitgeprägt. So brachte das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG, BGBl I 2009/135, ausgegeben am ) Änderungen auch im Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) mit sich. Bereits durch BGBl I 2009/120, ausgegeben am , wurde geregelt, welche Auswirkungen der 2009 neu geschaffene fremdenrechtliche Status des Geduldeten im AuslBG entfaltet. Beide Änderungen sind mit in Kraft getreten.
Eingetragene Partner
Im Rahmen des EPG wurden eingetragene Partner den Ehegatten in zahlreichen anderen Gesetzen gleichgestellt. Zu diesen Gesetzen zählt auch das AuslBG. Dementsprechend bestimmt der neue Abs 12 des § 2 AuslBG, dass die Bestimmungen des AuslBG, die sich auf Ehegatten beziehen, sinngemäß auch auf eingetragene Partner anzuwenden sind.
Im Einzelnen betrifft dies folgende Bestimmungen:
§ 1 Abs 2 lit f, i, l und m AuslBG (eingetragene Partner von besonderen Führungskräften, Wissenschaftern und Forschern, Österreichern, sonstigen EWR-Bürgern und Schweizern).
§ 4 Abs 6 Z 4 und 4a sowie Abs 8, § 14a Abs 1 Z 2 und § 15 Abs 1 Z 4 AuslBG (eingetragene Partner von niedergelassenen Drittstaatsangehörigen).
S. 13 § 32a Abs 3 AuslBG (eingetragene Partner von freizügigkeitsberechtigten neuen EU-Bürgern)....