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Erste Hilfe und Brandschutz in Arbeitsstätten
Mit ist eine Novelle zur Arbeitsstättenverordnung (AStV) und zur Bauarbeiterschutzverordnung (BauV) in Kraft getreten (BGBl II 2009/256, ausgegeben am 7. 8. 2009). Nach der Kurzinformation in PV-Info 10/2009, Seite 7, finden Sie im Folgenden die Details.
Gastbeitrag von Dr. Thomas Rauch, Dr. Thomas Rauch ist Arbeitsrechtsexperte der Sozialpolitischen Abteilung der Wirtschaftskammer Wien, dort ua Parteienvertreter in arbeitsgerichtlichen Verfahren und Autor des mittlerweile in 8. Auflage erschienenen Linde-Fachbuchs „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“.
Erste Hilfe
Nach § 26 Abs 3 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) sind in aus- reichender Zahl Personen zu bestellen, die für die Erste Hilfe zuständig sind. Diese Personen müssen über eine entsprechende Ausbildung verfügen (siehe im Folgenden). Weiters muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass während der Betriebszeit entsprechend der Anzahl der in der Arbeitsstätte anwesenden Arbeitnehmer für die Erste Hilfe zuständige Personen in ausreichender Anzahl anwesend sind. Unter einer Arbeitsstätte sind etwa Gebäude oder Gebäudeteile, wo Arbeitsplätze eingerichtet sind, zu verstehen (aber auch Lagerhallen, Wohnwagen, Container etc); ebenso...