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SWK 8, 10. März 2012, Seite 431

Zweifelsfragen zur beschränkten Steuerpflicht für inländische Körperschaften nach der Neuordnung der Einkünfte aus Kapitalvermögen

Ermittlung der Bemessungsgrundlage und Verlustausgleichsmöglichkeiten

Gustav Wurm

Durch die Neuordnung der Besteuerung von Kapitalvermögen ist es auch zu einer umfassenden Erweiterung der beschränkten Steuerpflicht für inländische Körperschaften („beschränkte Steuerpflicht zweiter Art“) gekommen. Der folgende Beitrag beschäftigt sich mit Zweifelsfragen im Bereich der Ermittlung der Bemessungsgrundlage bzw. den Verlustausgleichsmöglichkeiten bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die für die beschränkte Steuerpflicht zweiter Art nicht explizit im Gesetz geregelt sind.

1. Ermittlung der Bemessungsgrundlage

1.1. Abzugspflichtige Kapitalerträge i. S. d. § 21 Abs. 2 KStG

1.1.1. KESt-Abzug

Die beschränkte Steuerpflicht i. S. d. § 21 Abs. 2 KStG umfasst unverändert lediglich jene Kapitalerträge, die dem KESt-Abzug unterliegen. Die Bemessungsgrundlage der KESt ist grundsätzlich nach den Vorgaben in § 27a Abs. 3 EStG zu ermitteln. Um die Vornahme des KESt-Abzugs durch die Abzugsverpflichteten zu erleichtern bzw. in bestimmten Fällen überhaupt zu ermöglichen, ist in § 93 Abs. 4 EStG einerseits eine pauschale Bewertungsvorschrift für Zwecke des KESt-Abzugs enthalten, sofern der abzugsverpflichteten depotführenden Stelle die erforderlichen Daten (tatsächlichen Anschaffungskosten bzw. Wert einer vorangegangen steuerpflichtigen Depotentnahme) nic...

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