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PV-Info 10, Oktober 2010, Seite 25

Schmutzzulagen sind im Zweifel Entgelt

Mag. Christa Kocher

Nicht selten wird mit Arbeitnehmern die Bezahlung einer Schmutzzulage vereinbart, ohne zu überlegen, ob es sich tatsächlich um eine solche handelt. Spätestens bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses wird dann gestritten: Aufwandersatz oder doch Entgelt? (OLG Wien , 10 Ra 66/09p, ARD 6063/4/2010)

Bedeutung der Unterscheidung

Die Unterscheidung ist wichtig, vor allem für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer Entgelt erhält, obwohl er keine Arbeitsleistung erbringt (Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Urlaubsentgelt, Kündigungsentschädigung, Urlaubsersatzleistung), oder für die Berechnung der Abfertigung alt. Handelt es sich um Aufwandersatz, so ist die Schmutzzulage in die vorstehenden Leistungen nicht einzubeziehen.

Entgelt

Unter Entgelt ist jede Leistung zu verstehen, die ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber dafür erhält, dass er seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Zulagen, Zuschläge, Beihilfen, Gewinnbeteiligungen, Provisionen, aber auch Naturalleistungen sind daher grundsätzlich Entgelt. Nur dann, wenn eine Leistung des Arbeitgebers nicht für die Bereitstellung der Arbeitskraft, sondern zur Abdeckung eines finanziellen Aufwands des Arbeitnehmers erbracht wird, gilt sie als – nic...

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