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Rückverrechnung bereits ausgezahlter Sonderzahlungen
Anspruch und Auszahlungsmodalitäten der Sonderzahlungen werden in der Regel auf kollektivvertraglicher Ebene festgelegt. Dies wirft zwar Auslegungsfragen im Rahmen des jeweiligen Kollektivvertrags (KV) auf, es lassen sich jedoch Grundsätze erkennen, die bei der Beurteilung des jeweiligen Kollektivvertragstextes nützlich sind. Eine Entscheidung des OGH erörtert die Frage des gutgläubigen Verbrauchs im Zusammenhang mit der Rückverrechnung von Sonderzahlungen. Aufbauend auf dieser Entscheidung werden die abgabenrechtlichen Konsequenzen aus der Rückverrechnung von Sonderzahlungen dargestellt ().
Sachverhalt
Im vorliegenden Fall endete das Dienstverhältnis eines Arbeiters, der dem KV für das Güterbeförderungsgewerbe angehört, durch berechtigte Entlassung. Laut Kollektivvertrag entfällt bei berechtigter Entlassung und bei vorzeitigem Austritt ohne wichtigen Grund der Anspruch auf eine (aliquote) Sonderzahlung. Eine ausdrückliche Rückzahlungsverpflichtung enthält der KV jedoch nicht.
S. 18Entscheidung des OGH
Sieht ein KV vor, dass der Anspruch auf (aliquote) Sonderzahlung entfällt, wenn das Dienstverhältnis durch vorzeitigen Austritt ohne wichtigen Grund oder durch b...