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PV-Info 10, Oktober 2010, Seite 12

BUAK: Lohnsteuerberechnung bei Direktauszahlung von Urlaubsentgelt

Rudolf Grafeneder

In ihrem Newsletter für August 2010 hat die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) die erforderliche Vorgehensweise hinsichtlich der Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber klargestellt, wenn ein Arbeitnehmer das Urlaubsentgelt direkt von der BUAK ausbezahlt bekommt. In diesem Zusammenhang finden sich auch Hinweise zur Sozialversicherung.

Lohnsteuerberechnung

Die BUAK hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Finanzen anlassbezogen eine Prüfung zur korrekten Lohnsteuerberechnung durch den Arbeitgeber bei einer Direktauszahlung von einzelnen Urlaubstagen durch die BUAK vorgenommen (siehe PV-Info 6/2010, Seite 12 f).

Diesbezüglich wird nunmehr klargestellt, dass nach § 77 Abs 1 Einkommensteuergesetz (EStG)1) – auch wenn die BUAK das gebührende Urlaubsentgelt für die vom Arbeitnehmer konsumierten Urlaubstage dem Arbeitnehmer direkt ausbezahlt – der Arbeitgeber die Lohnsteuer für die restlichen Bezüge unter Anwendung der Monatstabelle zu ermitteln hat. In solchen Fällen ist die Lohnabrechnung daher mit 30 Lohnsteuertagen und 30 Sozialversicherungstagen durchzuführen.

Die Schulungsunterlage der BUAK (zu finden unter http://www.buak.at) wurde dementsprechend angepasst, sodass beim Arbeitgeber die Ber...

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