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PV-Info 12, Dezember 2010, Seite 26

BUAG: Umwandlung einer Entlassung in eine Arbeitgeberkündigung

Rudolf Grafeneder

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte die Frage zu klären, ob und inwieweit einvernehmlich mehrmals eine Umwandlung der Beendigungsart (in diesem Fall von einer ursprünglichen Entlassung auf eine Arbeitgeberkündigung) möglich ist (). Da der Auflösungsgrund einen möglichen Abfertigungsanspruch gegenüber der BUAK nach sich zieht, ist diese Entscheidung von großem Interesse.

Sachverhalt

Ein Arbeitnehmer war vom bis zu seiner Entlassung am als Bauleiter beschäftigt. Der Arbeitgeber begründete die Entlassung mit dem Vorwurf, dass der Bauleiter ein Angebot an eine Subfirma weitergeleitet habe, die in der Folge den Arbeitgeber unterbot und den Auftrag erhielt.

Der Bauleiter begehrte in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren insgesamt € 4.214,41 brutto an zum Teil entlassungsabhängigen Ansprüchen vom Arbeitgeber. Dieser wendete berechtigte Entlassung sowie eine Gegenforderung von € 56.272,02 bestehend aus Gehaltsvorschüssen bzw aus einem Darlehen und aus weiteren Forderungen ein. Eine Klärung des Sachverhalts im Rahmen des Verfahrens erfolgte nicht. Am schlossen der Bauleiter und der Arbeitgeber einen gerichtlichen Vergleich mit folgendem Inhalt:

  1. Die beiden Streitte...

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