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SWK 8, 10. März 2012, Seite 426

Die gastgewerbliche Pauschalierung auf dem Prüfstand des VfGH

Die anhängigen Beschwerdefälle sind für ein Verordnungsprüfungsverfahren ungeeignet

Alois Pircher

Der bis 0006, den Antrag an den VfGH gestellt, die Gaststättenpauschalierung als gesetzwidrig aufzuheben. Ziel dieses Beitrags ist die kritische Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Beschlusses und die Erbringung des Beweises, dass keiner der vier beim VwGH anhängigen Beschwerdefälle unter die gastgewerbliche Pauschalierung fällt und sohin für eine Überprüfung der Gesetzeswidrigkeit der Pauschalierungsverordnung durch den VfGH untauglich ist.

1. Kritik am Beschluss

Mit hat der VwGH gem. Art. 139 Abs. 1 B-VG i. V. m. Art 89 Abs. 2 B-VG an den VfGH den Antrag gestellt, die §§ 2 bis 6 der VO des Bundesministers für Finanzen über die Aufzeichnungspflicht bei Lieferungen von Lebensmitteln und Getränken sowie über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes und der Vorsteuerbeträge der nicht buchführenden Inhaber von Betrieben des Gaststätten- und Beherbergungsbetriebes in der Fassung BGBl. II Nr. 227/1999, in der Fassung BGBl. II Nr 416/2001 und in der Fassung BGBl. II Nr. 634/2003 als gesetzwidrig aufzuheben.

Durch dieses Recht auf Antragstellung hat der VwGH ein wesentliches Gestaltungsrecht hinsichtlich der Normsetzung; es stellt ein Instrumen...

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