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PV-Info 12, Dezember 2010, Seite 13

BMF-Information zum Kommunalsteuergesetz 1993

Mag. Petra Vrignaud

Am hat das Bundesministerium für Finanzen (BMF) eine neue Information zum Kommunalsteuergesetz (KommStG) 1993 veröffentlicht, welche die bisher geltende ersetzt. Die neue Information enthält eine Reihe von Klarstellungen, aber auch einige grundlegende Neuerungen und ist auf der Homepage des BMF (www.bmf.gv.at, Pfad: Steuern/Aktuelles) abrufbar.

Gastbeitrag von Mag. Petra Vrignaud, LL.M.

1. Änderungen/Neuerungen zu § 2 KommStG

Freie Dienstnehmer unterliegen der KommSt-Pflicht

Seit unterliegen auch freie Dienstnehmer iSd § 4 Abs 4 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) der Kommunalsteuerpflicht (Budgetbegleitgesetz 2009). Dies gilt sowohl für voll versicherte als auch geringfügig beschäftigte freie Dienstnehmer. Diese neue Abgabenpflicht betrifft insbesondere den Bereich der (Erwachsenen-) Bildung, weil dort viele freie Dienstnehmer tätig sind, sofern die Bestimmung des § 25 Abs 1 Z 5 EStG nicht zur Anwendung kommt.

S. 14An Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligte Personen

Entscheidend für das Vorliegen der Abgabenpflicht von an Kapitalgesellschaften wesentlich beteiligten Personen iSd § 22 Z 2 zweiter Teilstrich Einkommensteuergesetz (EStG) ist die Eingliederung der Tätigkeit in den Organismus de...

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