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Betrugsbekämpfungsgesetz 2010
Das Betrugsbekämpfungsgesetz (BBKG) 2010 wurde am im Nationalrat mit insbesondere folgenden – für die Personalverrechnung relevanten – Maßnahmen, die grundsätzlich mit in Kraft treten, beschlossen:
Annahme eines vereinbarten Nettolohns, wenn der Arbeitgeber keine Anmeldung zur Sozialversicherung (SV) erstattet hat und keine Lohnsteuer einbehalten und abgeführt hat und wenn der Werkvertragnehmer/Selbständige keine Meldung zur Einkommensteuer oder zur gewerblichen Sozialversicherung erstattet hat.
Tageweise Lohnsteuer bei DBA-befreiter Tätigkeit im Ausland: Der Ein- bzw Austritt während des Monats in das österreichische Besteuerungssystem wird wie ein Ein- bzw Austritt aus dem Dienstverhältnis behandelt.
Einführung einer Haftungsbestimmung für Bauunternehmer (Auftraggeberhaftung) für Lohnabgaben des Auftragnehmers (ab ).
Schaffung der Möglichkeit der Inanspruchnahme des Arbeitnehmers für Lohnabgaben in Betrugsfällen.
Datenübermittlung der SV-Träger über gemeldete Dienstnehmer zur Sicherstellung einer laufenden Überwachung der Lohnabgaben (ab ).
Meldepflicht von Zahlungen (nach dem ) über € 100.000,– pro Kalenderjahr auf ein Bankkonto im Ausland in bestimmten Fällen.
Verlängerung der Verjä...