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Abschlagszahlung für die vorzeitige Auflösung des Dienstverhältnisses
Eine Zahlung, die den Arbeitnehmer zur vorzeitigen Auflösung des Dienstverhältnisses bewegen soll, ist nach einer aktuellen Entscheidung des unabhängigen Finanzsenats (UFS) zur Gänze unter die Bestimmung für Zahlungen auf den Verzicht von Arbeitsleistungen für künftige Lohnzahlungszeiträume nach § 67 Abs 8 lit b Einkommensteuergesetz (EStG) zu subsumieren ().
Gastbeitrag von Mag. Claudia Anzinger, Mag. Claudia Anzinger ist Steuerberaterin und Geschäftsführerin bei LeitnerLeitner in Linz.
Sachverhalt
Der Berufungswerber (= Arbeitnehmer) erhielt im vorliegenden Fall als Gegenleistung für die Zustimmung zur Auflösung seines unkündbaren Dienstverhältnisses mit Wirkung zum eine Einmalzahlung von € 250.846,76 und zusätzlich zu seiner gesetzlichen Abfertigung eine freiwillige Abfertigung von € 10.566,99 (zwei Monatsbezüge).
Im Rahmen des Berufungsverfahrens beantragte der Berufungswerber die Steuerfreiheit eines Fünftels der Einmalzahlung (€ 250.846,76) gemäß § 67 Abs 8 lit b EStG, was vom Finanzamt mit der Begründung, dass das Dienstverhältnis mit aufgelöst worden sei und daher der geleistete Betrag nicht als zukünft...