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SWK 8, 10. März 2012, Seite 425

Behandlung von Ablösezahlungen für einen Fußballprofi

(B. R.) Ablösezahlungen, die von (Fußball-)Vereinen im Zusammenhang mit dem Wechsel von Lizenzspielern („Profis“) an die abgebenden Vereine gezahlt werden, sind – als konzessionsähnliches Recht – Anschaffungskosten. Die erworbene exklusive Nutzungsmöglichkeit am jeweiligen Spieler hätte aus der Sicht eines gedachten Betriebserwerbers einen eigenständigen Wert und ist deshalb selbständig bewertbar. Die Ablösezahlungen sind somit auf das immaterielle Wirtschaftsgut der exklusiven Nutzungsmöglichkeit am erworbenen Spieler zu aktivieren und auf die Vertragslaufzeit abzuschreiben.

Im Aktivierungsgebot liegt keine gegen die Menschenwürde verstoßende Bilanzierung von „Humankapital“. Sofern die Praxis des „Spielerhandels“ im Profisport selbst nicht als rechts- oder sittenwidrig angesehen wird, kann eine an diese Praxis als Faktum anknüpfende Bilanzierung nicht als rechts- oder sittenwidrig beurteilt werden.

Da der Begriff der Anschaffungskosten wegen der Einbeziehung von Nebenkosten und nachträglichen Anschaffungskosten grundsätzlich umfassend ist, sind zusätzlich an Spielervermittler gezahlte Provisionen gleichfalls aktivierungspflichtige Anschaffungskosten. Nicht zu aktivieren sind Provisi...

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