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PV-Info 9, September 2010, Seite 23

Volontariat oder Arbeitsverhältnis?

Dr. Andreas Gerhartl

Da das Arbeitsrecht (prinzipiell) nur bei Vorliegen eines Arbeitsverhältnisses zur Anwendung kommt, ist die Abgrenzung zwischen Arbeitsverhältnissen und Ausbildungsverhältnissen von hoher praktischer Bedeutung. Während das Lehrverhältnis unstrittig als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist, ist die Grenzziehung bei Absolvierung eines Praktikums häufig schwierig. So kann etwa ein „Ferialpraktikum“ sowohl als (befristetes) Arbeitsverhältnis als auch als Volontariat ausgestaltet werden. Im folgenden Beitrag wird die Unterscheidung zwischen diesen beiden Begriffen behandelt.

Definition des Volontärs

Gemäß § 3 Abs 5 lit a Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) sind Volontäre Personen, die ausschließlich zum Zweck der Erweiterung und Anwendung von Kenntnissen und Fertigkeiten für die Praxis ohne Arbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch tätig sind. Ein Volontariat ist demzufolge vom Lern- und Ausbildungszweck gekennzeichnet (). Die Beschäftigung in einem Volontariat muss daher vom Ausbildungszweck (und nicht vom Interesse des Betriebsinhabers am Erhalt von Arbeitsleistungen) bestimmt und geprägt sein ().

Abgrenzung zum Arbeitsverhältnis

Ob ein Volontariat oder ein Arbeitsverhältnis vo...

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