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PV-Info 9, September 2010, Seite 18

Lehrlinge, Prüfungsprämien und die Sozialversicherung

Mag. Christa Kocher

Die Kollektivverträge (KV) für Arbeiter bzw für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie sehen seit dem diesjährigen KV-Abschluss für Lehrlinge bei positiver Absolvierung des Praxistests zur Mitte der Lehrzeit und der Lehrabschlussprüfung mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg eine Prämie vor. Die Gebietskrankenkasse hat sofort klargestellt: Beitragsfrei sind diese Prämien nicht (NÖDIS Nr 8/Juli 2010)!

S. 19 Qualitätsprämie für Lehrlinge

§ 24c KV für Angestellte des Baugewerbes und der Bauindustrie enthält ab folgende Bestimmung:

„§ 24c QUALITÄTSPRÄMIE FÜR LEHRLINGE

Der Lehrling ist verpflichtet, den ‚Ausbildungsnachweis zur Mitte Lehrzeit‘ (gemäß der Richtlinie des Bundes-Berufsausbildungsbeirats zur Förderung der betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen gemäß § 19c BAG vom ) zu absolvieren. Bei positiver Bewertung, erhält er eine einmalige Prämie in Höhe von 300 Euro. Die Prämie ist gemeinsam mit der Lehrlingsentschädigung auszubezahlen, die nach dem Erhalt der Förderung, fällig wird.

Die Änderung oder Aufhebung der Richtlinie führt zum Entfall dieses Anspruchs.

Lehrlinge, die die Lehrabschlussprüfung mit gutem Erfolg absolvieren, erhalten eine Prämie in Höhe von 200 Euro. Lehrlinge, die sie...

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