Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Mehrfache Beschäftigung – Auswirkungen im Einkommensteuerbereich
Da Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich Werbungskosten oder Betriebsausgaben darstellen, hat die Mehrfachversicherung auch Auswirkungen im Bereich der Einkommensteuer. Ausgehend von Hannelore Ortners Beitrag werden im Folgenden die einkommensteuerrechtlichen Konsequenzen dargestellt.
Rückerstattung von Kranken-, Pensions- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen (nach ASVG und AlVG)
Die Rückerstattung von im Zeitpunkt des Einbehalts lohnsteuerbemessungsgrundlagenreduzierend geltend gemachten Sozialversicherungs-Dienstnehmeranteilen stellt als rückgängig gemachte Werbungskosten steuerpflichtige Einkünfte im Sinn des § 25 Abs 1 Z 3d Einkommensteuergesetz (EStG) dar. Die auszahlende Stelle (in der Regel die Gebietskrankenkasse) hat nach § 69 Abs 5 EStG bis 31. Jänner des Folgejahres einen Lohnzettel zur Berücksichtigung im Veranlagungsverfahren auszustellen und an das zuständige Betriebsfinanzamt des Arbeitgebers zu übermitteln. Dabei ist ein Siebentel der ausgezahlten Bezüge (= rückgezahlte Sozialversicherungsbeiträge) als sonstiger Bezug im Sinn des § 67 Abs 1 EStG auszuweisen. Die auszahlende Stelle ist jedoch nicht verpflichtet, einen (vorläufigen) Lohnsteuerabzug vorzunehmen.
Ein Lohnzettel ist auch für die Rückzahlung von Pflichtbeiträgen aufgrund e...