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PV-Info 8, August 2009, Seite 22

Mehrfache Beschäftigung – Auswirkungen im Sozialversicherungsbereich

Hannelore Ortner

Eine mehrfache Beschäftigung hat für den Versicherten folgende Auswirkungen bzw eröffnet nachstehende Möglichkeiten:

Allgemeines

Werden gleichzeitig mehrere versicherungspflichtige Erwerbstätigkeiten ausgeübt, so besteht grundsätzlich in jeder Versicherung Beitragspflicht bis zu den jeweiligen Höchstbeitragsgrundlagen. 1) Dies gilt entsprechend auch für die Sonderzahlungen.

Da hierbei in Summe die Höchstbeitragsgrundlagen überschritten werden können, sehen das ASVG (für echte und freie Dienstverhältnisse), das GSVG (für gewerbliche Tätigkeit mit oder ohne Gewerbeschein und freiberufliche Tätigkeit), das B-KUVG (für Beamte), das BSVG (für Land-/Forstwirtschaft) und das FSVG (für freiberufliche Ärzte etc) Möglichkeiten der Erstattung von Beiträgen für den Versicherten vor.

Eine Erstattung von Beiträgen für den Dienstgeber ist gesetzlich ausgeschlossen.

1) Der Wohnbauförderungsbeitrag ist jedoch nur so weit abzuziehen, als die Summe der Entgelte aus zwei oder mehr Beschäftigungen die Höchstbeitragsgrundlage nicht übersteigt.

Rückerstattung von Kranken- und Arbeitslosenversicherungsbeiträgen (nach ASVG und AlVG)

Die Rückerstattung ist dann möglich, wenn in einem Kalenderjahr die Summe aller Beitragsgrundlagen zu...

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